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Im Stadtarchiv Lübeck werden zur Zeit die Akten des Heilig-Geist-Hospitals geordnet. Da das Hospital in unseren Dörfern viel Besitz hatte, erfährt man in diesen Akten einiges über den Alltag früherer Zeiten. Wir sind dabei, das zu sichten und zu entziffern und haben einige interessante und amüsante Vorfälle entdeckt.
Hier zwei Beispiele aus Gleschendorf:
Die Schwartau – früher Mühlen-Aue genannt – war immer ein fischreicher Fluss.
Im August 1753 hielt die „gemeinschaftliche Local-Commission“ von Vertretern des Lübecker Hospitals und hochfürstliche Beamte von Friedrich Carl, Erben zu Norwegen, Herzog zu Schleswig, Holstein-Plön, Stormarn, Ditmarschen etc. einen Ortstermin in Gleschendorf und Curau ab, weil der Woltersmühlener und der Gleschendorfer Müller sich „über den im hochfürstlichen Amte Ahrensbök wohnenden Schuster Roeper wegen der in dem Gleschendorfer Mühlen-Strome sich angemaßten Fischerey“ beschwert hatten.
Die Kommission fasste folgenden Beschluss:
„Weder die fürstlichen noch die lübischen Untertanen haben das Recht, den beiden Müllern … die privative Fischerei in besagter Aue streitig zu machen. Niemand darf in der Mühlen-Aue mit Körben oder Netzen noch Angeln und Hechtstechen fischen.“
Auch bei Überstauungen sollen auf den angrenzenden Wiesen keine Körbe gesetzt werden. Nur die beiden Müller sollen „privative“ fischen dürfen und sich einigen.
Auch bei der nächsten Geschichte geht es um einen Gleschendorfer Streitfall, der in den Unterlagen des Heiligen-Geist-Hospitals des Lübecker Stadtarchivs gefunden wurde:
Als diese gemeinschaftliche Commission 1758 wegen der „Aufräumung der Mühlen-Aue“ wieder in Gleschendorf war, trug die Witwe Bargs ihre Bitte vor, am Fluss einen Waschplatz anlegen zu dürfen, was der Müller als Störung seines Mühlenbetriebes empfand. Im Untersuchungsbericht heißt es, dass die Witwe zufrieden wäre, „wenn sie von dem am Ufer der Mühlen-Aue liegenden großen, platten Stein 4 Fuß in die Aue einen Pfahl einschlagen und auf solchen Stein und Pfahl ein Brett, umb ihre Wäsche zu schölen (spülen) und klopfen einen beweglichen Tisch daran zu setzen, solchergestalt legen dürfte, dass das Brett an der einen Seite auf dem Pfahl mit einem Nagel befestigt würde.“
Die Kommission gewährt die Bitte der Witwe Bargs, da sie niemand zum Nachteil sei und nur auf die Weigerung des Gleschendorfer Müllers Schlichting zurückgehe. Die Einwände der königlichen Kommissionsmitglieder hätten dabei kein Gewicht, da man aus Plön nur Subalterne geschickt habe, die nichts zu bestimmen hätten.
Müller Schlichting gab aber nicht nach und zog vor Gericht. Nun musste die Plöner Kanzlei reagieren: „Was die Witwe Bargs will, geht nicht, weil ein fester Pfahl besonders bei Eisgang dem Müller Nachteil zufügt, aber, wenn sie in der Aue spülen will, so darf sie einen tragbaren hohen Tisch zum Spülen jedes Mal in die Aue setzen.“ – Was das Fehlen der hohen Plöner Herren betreffe, sei es nicht deren Schuld. Sie seien vom Hospital gar nicht benachrichtig worden. Bis die Witwe ihren Waschplatz nutzen konnte, vergingen über vier Jahre.
